Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBen) für Beherbungsverträge – Hus Gräpplang

Stand: 29. September 2025

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGBen) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Hotel (im Folgenden „Hus“) und dem Gast sowie dem Vertragspartner.
  2. Abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
  3. Für Veranstaltungen und Gruppenreservierungen ab 20 Personen beanspruchen diese AGBen keine Geltung. Für diese sind gesonderte  inzelvertragliche Regelungen oder AGBen vorgesehen.

§ 2 Begriffsbestimmungen

  • „Hus“: Betreiber des Beherbergungsbetriebs in Gräpplang.
  • Gast: Natürliche Person, die Leistungen des Hotels in Anspruch nimmt.
  • Vertragspartner: Natürliche oder juristische Person, die einen Beherbergungsvertrag für sich oder Dritte abschließt.
  •  Beherbergungsvertrag: Vertrag über entgeltliche Unterbringung und Nebenleistungen.

§ 3 Vertragsabschluss, Preise und Anzahlung

  1. Vertragsschluss: Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme der Bestellung des Vertragspartners durch das „Hus“ gegenüber dem Besteller bzw. Gast zustande. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn die Partei, für die sie bestimmt sind, diese unter gewöhnlichen Umständen abrufen kann, und der Zugang zu den bekannt gegebenen Geschäftszeiten des „Hus“ erfolgt.
  2. Preise: Die angegebenen Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, jedoch exklusive Kurtaxe.
  3. Anzahlung: Das „Hus“ ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag unter der aufschiebenden Bedingung abzuschließen, dass der Vertragspartner bzw. Gast eine Anzahlung leistet. Voraussetzung hierfür ist, dass das „Hus“ den Vertragspartner bzw. Gast vor der Annahme der schriftlichen oder mündlichen Bestellung auf die geforderte Anzahlung hinweist. Erklärt sich der Vertragspartner mit der Anzahlung (schriftlich oder mündlich) einverstanden, kommt der Beherbergungsvertrag mit Zugang der Einverständniserklärung über die Bezahlung der Anzahlung des Vertragspartners beim „Hus“ zustande.
    • Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Anzahlung sieben Tage (Zahlungseingang maßgeblich) vor der Beherbergung zu bezahlen. Die Kosten für die Geldtransaktion (z.B. Überweisungsspesen) trägt der Vertragspartner. Für Kredit- und Debitkarten gelten die jeweiligen Bedingungen der Kartenunternehmen.
    • Sieht der Beherbergungsvertrag eine Anzahlung vor und wurde die Anzahlung vom Vertragspartner nicht fristgerecht geleistet, kann das „Hus“ ohne Nachfrist vom Beherbergungsvertrag Abstand nehmen. In diesem Fall ist das „Hus“ verpflichtet, den Vertragspartner bzw. Gast rechtzeitig hiervon zu unterrichten.
    • Die Anzahlung ist eine Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt.

§ 4 Anreise und Abreise

  1. Die Zimmer stehen am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung, am Abreisetag bis 11:00 Uhr.
  2. Ein Late-Check-Out mit Aufpreis kann nur mit Zustimmung des „Hus“ erfolgen.
  3. Bei verspäteter Räumung kann das „Hus“ einen Aufpreis oder zusätzlichen Übernachtungspreis berechnen.

§ 5 Stornierung

  1. Stornierungen sind schriftlich mitzuteilen.
  2. Folgende Stornogebühren gelten, sofern nichts anderes vereinbart wurde:
    • bis 31 Tage vor Anreise: Das „Hus“ kann eine Bearbeitungsgebühr von CHF 20.– erheben.
    • 30 bis 15 Tage vor Anreise: 50 % des Arrangementpreises
    • 14 bis 8 Tage vor Anreise: 80 % des Arrangementpreises
    • ab 7 Tagen vor Anreise oder Nichtanreise: 100 % des Arrangementpreises
    • Bei einer Rückzahlung berechnen wir pauschal eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe von CHF 90,– je Reservierung.
  3. Bei nachweislich höherer Gewalt (z. B. gesperrte Zufahrt durch Naturereignisse) entfällt die Zahlungspflicht für die betroffenen Tage.

§ 6 Ersatzunterkunft

  1. Das „Hus“ kann im Einzelfall bei sachlich gerechtfertigten Gründen eine gleichwertige Ersatzunterkunft bereitstellen. Mehrkosten trägt das „Hus“.

§ 7 Rechte des Gastes

  1. Der Gast darf die gemieteten Räume und üblichen Hoteleinrichtungen nutzen.
    Hausordnungen sind zu beachten.

§ 8 Pflichten des Gastes / Vertragspartners

  1. Das vereinbarte Entgelt ist spätestens bei Abreise zu bezahlen.
  2. Der Gast haftet für durch ihn, Mitreisende oder Tiere verursachte Schäden.

§ 9 Sonderrechte des „Hus“

  1. Das „Hus“ hat bei Zahlungsverzug ein gesetzliches Pfandrecht an eingebrachten Sachen.
  2. Besondere Leistungen (z. B. Roomservice zu Nachtzeiten) können gesondert berechnet werden.
  3. Sonderleistungen (z. B. Wellness, Parkplatz) können seitens des „Hus“ nur dann separat berechnet werden, wenn dies dem Gast vorab mitgeteilt worden ist.

§ 10 Pflichten des „Hus“

Das „Hus“ erbringt die vereinbarten Leistungen im zugesagten oder üblichen Standard.

§ 11 Haftung des „Hus“

  1. Das „Hus“ haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht werden.
  2. Für eingebrachte Wertgegenstände (Geld, Schmuck, Elektronik) haftet das „Hus“ nur bis CHF 1’000.–, sofern diese an der Rezeption im Safe hinterlegt wurden.
  3. Für höhere Werte oder nicht hinterlegte Gegenstände besteht keine Haftung.

§ 12 Tiere

  1. Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Hotels und gegen Gebühr mitgebracht werden.
  2. Tiere sind stets zu beaufsichtigen.
  3. Der Gast haftet für alle durch Tiere verursachten Schäden.
  4. Tiere haben in Speiseräumen, Wellness- und Gemeinschaftsbereichen keinen Zutritt.

§ 13 Verlängerung des Aufenthalts

Ein Anspruch auf Verlängerung besteht nicht. Kann der Gast aufgrund höherer Gewalt nicht abreisen, verlängert sich der Aufenthalt automatisch zu den üblichen Konditionen.

§ 14 Vorzeitige Abreise

Reist der Gast vorzeitig ab, bleibt das volle vereinbarte Entgelt geschuldet, abzüglich ersparter Aufwendungen oder Wiedervermietung.

§ 15 Erkrankung oder Todesfall

Im Krankheits- oder Todesfall werden notwendige Maßnahmen (z. B. ärztliche Betreuung) durch das „Hus“ organisiert. Entstehende Kosten trägt der Gast bzw. dessen Rechtsnachfolger.

§ 16 Erfüllungsort, Rechtswahl und Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort ist der Standort des „Hus“.
  2. Es gilt ausschließlich Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  3. Gerichtsstand ist Chur, soweit nicht zwingende Konsumentenschutzvorschriften etwas anderes bestimmen.

§ 17 Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel

  1. Aufrechnungen durch den Vertragspartner sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.